Vollholz "Events" AGB

Die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB) regeln die
Geschäftsbeziehungen zwischen Leistungen der Fa. Vollholz im Bereich „Events“ –
(Vollholz, Armgartstraße 26 - UStIdNr. DE 344544560 - mit mir Falk Brune als Träger
folgend Vollholz „Events“) und Dir als Kursteilnehmerin/ Kursteilnehmer. Mit dem Ausfüllen
und dem Versand der Kursanmeldung in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form
erkennst Du die unten aufgeführten AGB an. Die aktuelle und gültige Version ist immer unter
www.vollholz.de/events/agb abgelegt.
Stand: 24.02.2022

§ 1 Geltung

Ab dem Zeitpunkt Deiner Anmeldung gelten die AGB für sämtliche Dienstleitungen von
Vollholz „Events“. Die Dauer der AGB ist unbegrenzt. Eventuelle, juristisch notwendige
Änderungen heben die davon betroffenen Punkte auf und gelten rückwirkend in ihrer
korrigierten Version.

§ 2 Anmeldung

Für eine Anmeldung zur Teilnahme an unserem Angebot ist es notwendig, dass Du Dich
registrierst und Deine Daten in das Onlineformular von Vollholz „Events“ eingibst. Welche
Angaben erforderlich sind, entnehme bitte den Pflichtfeldern.
Eine Anmeldung zu den Kursen von Vollholz „Events“ ist nur möglich, wenn Du versicherst,
dass Du voll geschäftsfähig bist und für den Vertragsabschluss berechtigt bist. Das schließt
ein, dass Du das 18. Lebensjahr vollendet hast. Solltest Du minderjährig sein, ist Deine
Anmeldung durch eine/ n Personensorgeberechtigten und eine schriftliche
Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten notwendig.

§ 3 Vertragsabschluss

Deine vollständig ausgefüllte Kursanmeldung oder Onlineanmeldung erfüllt die
Tatbestandsmerkmale eines Vertrages, der zwischen Vollholz „Events“ und Dir zustande
kommt. Unser Vertrag gilt als geschlossen, sobald Vollholz „Events“ Deine Kursanmeldung
oder Onlineanmeldung in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt hat.
Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen von Vertragsbestandsteilen oder des ganzen
Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form von Vollholz „Events“ und Dir
rechtskräftig gezeichnet sind. Dies geht auch in elektronischer Form. Eventuell
rechtsungültige Punkte von Verträgen betreffen andere, rechtsgültige Punkte des Vertrages
nicht. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Die Kursinhalte können auf Grund der verschiedenen Jahreszeiten und/ oder durch
Witterungen und/ oder durch ungeplante Ereignisse im Interesse der Kursteilnehmer inhaltlich
variieren. Vollholz „Events“ unterliegt in der Gestaltung der Kursangebote den geltenden
Gesetzen. Hier werden exemplarisch das Naturschutzgesetz, das Jagd- und Fischereigesetz, das Tierschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz und Sicherheitsbestimmungen und
Unfallverhütungsvorschriften aufgeführt. Des Weiteren kann durch einen Unfall oder die
plötzliche Erkrankung eines oder mehrerer Kursteilnehmer der Kursinhalt variieren, da die
ärztliche Versorgung und die Bergung Vorrang vor den Kursinhalten hat.
Die Absprachen für gesonderte Angebote werden von Vollholz „Events“ schriftlich in einem
Angebot festgehalten und durch Dich mit Deiner Kursanmeldung mit Unterschrift oder
Deiner Onlineanmeldung bestätigt.
Eine Bestellnummer seitens Deiner Firma wird nicht anerkannt. Eine fehlende Bestellnummer
entbindet Dich nicht von der Zahlungsverpflichtung.

§ 4 Kursgebühren

Die Teilnahmegebühr gilt pro Person und Kurs und ist der Kursbeschreibung und der
Preisliste der Ausschreibung zu entnehmen. Das gleiche gilt für die Vermietung eventueller
Ausrüstungsgegenstände. Die Kursgebühren für Sonderkurse werden individuell berechnet.
Für Deinen Rabatt musst Du bitte vor meiner Fakturierung Deinen Nachweis bei Vollholz
„Events“ vorlegen und/ oder zusenden.
In den Kurgebühren, Mieten sind Mehrwertsteuern in Höhe von 7% und/ oder 19% enthalten.
Die Fakturierung von Einzweckgutscheinen erfolgt mit 0% Mehrwertsteuer.

§ 5 Bezahlung

Deine Kursgebühr ist vollständig mit Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer und der
Kursbezeichnung, sowie Deinem vollständigen Namen zeitnah nach Erhalt der
Anmeldebestätigung, jedoch spätestens 21 Tage vor Kursbeginn auf folgendes Konto zu
überweisen: 

Vollholz
IBAN DE47 2005 0550 1501 8578 49
BIC HASPDEHHXXX
Hamburger Sparkasse, Haspa

Bei einer kurzfristen Anmeldung (Last-Minute-Buchung) und einer Unterschreitung des
Zahlungsziels können Sondervereinbarungen getroffen werden.

§ 6 Rücktritt der Kursteilnehmerin/ des Kursteilnehmers

Möchtest Du von unserem bestätigten Vertrag zurücktreten, muss Deine Rücktrittserklärung in schriftlicher Form, per Einschreiben, vor Kursbeginn bei Vollholz „Events“ vorliegen. Erfolgt Dein Rücktritt (jeweils vor Kursbeginn mit Vorliegen des Einschreibens)

-       zwischen dem 90. und 60. Tage, werden Dir 80% der Kursgebühr erstattet

-       zwischen dem 60. und 30. Tage, werden Dir 30% der Kursgebühr erstattet

-       zwischen dem 30. und 10. Tage, werden Dir 10% der Kursgebühr erstattet

-       später als 10. Tage vor Kursbeginn wird Dir keine Kursgebühr erstattet.

Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Kurse (auch während der eigentlichen Durchführung der Kurse vor Ort) behält Vollholz „Events“ die vollen Kursgebühren ein. Alternativ zu Deinem Rücktritt kannst Du eine Ersatzperson stellen. Deine versäumten Kursstunden verfallen ohne Ersatz.


§ 7 Rücktritt von Vollholz „Events“

Vollholz „Events“ kann jederzeit, bei unvorhersehbaren Umständen oder höherer Gewalt, vor
dem Kursbeginn von unserem bestätigten Vertrag zurücktreten. Dies erfolgt, wenn eine
Gefährdung für Dich absehbar ist (zum Beispiel durch Unwetter, eine Pandemie). Dein Kurs
wird dann ohne Verzug zu einem Zeitpunkt nachgeholt, an dem eine gefahrlose Durchführung
möglich ist.
Alternativ wird Vollholz „Events“ versuchen Dir die Teilnahme an einen vergleichbaren Kurs
zu ermöglichen. Solltest Du das Ersatzangebot nicht annehmen wird Dir als Kursteilnehmer
die bereits bezahlte Kursgebühr zurückerstattet. Du kannst keine weiteren Ansprüche gegen
Vollholz „Events“ geltend machen. Die Rücktrittserklärung sendet Dir Vollholz „Events“ in
schriftlicher oder anderer Form zu.

§ 8 Ausschluss von Kursteilnehmern

In meinen Veranstaltungen untersagt Vollholz „Events“ Dir jegliche Mitführung und/ oder
den Konsum von Rauschmitteln, einschließlich alkoholischen Getränken. Des Weiteren ist die
Mitführung und Benutzung von verbotenen Waffen nach dem geltenden, deutschen Recht
untersagt. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist die Störung der Veranstaltung in
unzumutbarer Weise oder durch Wort und Tat.
Die Benutzung von Mobiltelefonen, das Hören von Musik und das Anwenden von
elektronischen Spielen ist während der Veranstaltungen nicht erwünscht. Dies gilt auch für
den Empfang von Besuch während des Kurszeitraumes. Den Anweisungen und
Sicherheitsvorgaben des Ausbilders ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Dein
sofortiger Ausschluss aus dem Kurs. In diesen Fällen erstattet Dir Vollholz „Events“ die
bereits bezahlte Kursgebühr nicht.

§ 9 Haftung

Du nimmst zustimmend zur Kenntnis, dass Vollholz „Events“ keine Haftung bei Körper- und
Personenschäden, Sachschäden, Diebstahl (einschließlich im Ausbildungsplatz, in
Unterkünften oder in Fahrzeugen zurückgelassene Gegenstände) und von Dir als
Kursteilnehmer verursachte Schäden übernimmt. Dies bestätigt Vollholz „Events“ mit der
Unterschrift auf Deiner Kursanmeldung oder der elektronischen Anmeldebestätigung. Von
Dir grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Sachbeschädigungen oder
Materialbeschädigungen werden Dir als Verursacher, mit Kosten für Reparatur oder
Wiederbeschaffung und Ausfall, in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Vollholz „Events“ haftet ebenfalls nicht für Schäden in irgendwelcher Art, die sich aus der
Kenntnis der gelehrten Techniken und/ oder den erlernten und nachgemachten Kursinhalten ergeben. Des Weiteren übernimmt Vollholz „Events“ keine Haftung oder Gewähr über die
Funktionalität oder Richtigkeit der Kursinhalte.
Mit Deiner Unterschrift auf der Kursanmeldung oder Deiner elektronischen Anmeldung
erkennst Du an, dass Du für Deine eigenen Handlungen während der Kurse und deren Folgen
eigenverantwortlich bist. Du erkennst ebenfalls an, dass Deine Kursteilnahme und Deine Ab-
und Anreise zu den Kursen von Vollholz „Events“ auf eigenes Risiko und freiwillig erfolgt
und Du über eine Krankenversicherung und eine private Haftpflichtversicherung verfügen
musst. Bei Minderjährigen Kursteilnehmern übernehmen Deine Eltern, als
Erziehungsberechtigte, oder ein von ihnen bestellter Betreuer die volle Aufsichts- und
Haftungspflicht.
Vollholz „Events“ empfiehlt Dir für die Teilnahme an den Kursen einen aktiven Tetanus- und
Zeckenimpfschutz.
Als Kursteilnehmer/ in von Vollholz „Events“ musst Du in guter, gesundheitlicher
Verfassung sein. Sollten bei Dir Beeinträchtigungen oder besondere Erkrankungen vorliegen,
musst Du diese Vollholz „Events“ vor Kursbeginn mitteilen. Sollten sich während der Kurse
herausstellen, dass Du wissentlich keine, unvollständige oder falsche Angaben gemacht hast,
kannst Du ohne Erstattung der bezahlten Kursgebühr vom Kurs ausgeschlossen werden.
Deine Teilnahme an Kursen oder Kurselementen mit einem potenziellen Risiko ist Dir
freigestellt und erfolgen freiwillig. Dies beinhaltet auch die Aufnahme vegetativer und
tierischer Nahrung. Der Verzehr geschieht freiwillig und ausschließlich auf eigene Gefahr.
Des Weiteren finden die Kurse im Freien und unter realistischen Bedingungen statt, so dass
die Zubereitung von vegetativer und tierischer Notnahrung und Getränken nicht unter den
gewohnten hygienischen Verhältnissen möglich ist. In den Kursen verwendet Vollholz
„Events“ nur Verpflegung die dafür bekannt ist, dass sie keine allergische Reaktion auslösen.
Trotzdem kann Vollholz „Events“ individuelle, allergische Reaktionen nicht ausschließen.
Auch hierfür übernimmt das Vollholz „Events“ keine Haftung. Das gleiche gilt für die
Übernachtung in selbstgebauten Behelfsunterkünften die nicht über sanitäre Einrichtungen
verfügen.
Eröffnete Strafanzeigen, Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Forderungen dritter Personen
oder Behörden an Vollholz „Events“, durch Nichtbeachtung der hier aufgeführten AGB oder
Anweisungen des Leiters/ Trägers und/ oder Ausbilders, deren Verursachung bei Dir als
Kursteilnehmer liegt, werden an Dich als Verursacher weitergeleitet. Dazu wird das Vollholz
„Events“ Deine Daten nach der Datenschutzgrundverordnung und dem
Bundesdatenschutzgesetz an die zuständige Stelle weiterleiten.
Die Haftungsfreistellungserklärung ist Teil unseres Vertragsabschlusses und muss spätestens
bei Kursbeginn von Dir unterzeichnet werden und an Vollholz „Events“ übergeben werden.

§ 10 Urheberrecht

Du nimmst zustimmend zur Kenntnis, dass Du Vollholz „Events“ sämtliche Rechte für die
unentgeltliche Nutzung und Veröffentlichung von Bild-, Video- oder Tonmaterial überträgst,
das Vollholz „Events“ während der Kurse anfertigt. Dieses Material darf das Vollholz
„Events“ ohne jede zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkung zur Darstellung von
Kursinhalten und/ oder zur Darstellung von Lernzielen und/ oder für Werbezwecke für das Vollholz „Events“ nutzen, das heißt im Internet auf der Webseite von Vollholz (weltweiter
Zugriff) und in den Social-Media-Kanälen (weltweiter Zugriff) veröffentlichen. Des Weiteren
darf Vollholz „Events“ Dein Bildmaterial in Prospekten und Werbeflyern verwenden.
Dies gilt auch für Nachdrucke und die Weitergabe von dem Bild-, Video- oder Tonmaterial.
Deine sämtlichen Ansprüche sind abgegolten. An den gesamten Kurs-, Schulungs- und
Lehrunterlagen oder Teilen daraus, einschließlich der Übersetzung, der Nachdrucks oder der
Vervielfältigung, behält sich Vollholz „Events“ alle Rechte vor. Kein Teil der Kurs-,
Schulungs- und Lehrunterlagen darf ohne die schriftliche Zustimmung von Vollholz „Events“
in irgendeiner Form, auch nicht für die Kursgestaltung, vervielfältigt und insbesondere unter
Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur
öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
Es ist Dir untersagt eigenmächtig Bild-, Video- oder Tonmaterial anzufertigen. Für eine
Ausnahme brauchst Du die schriftliche Einverständniserklärung von Vollholz „Events“ und
jeder/ jedem Teilnehmerin/ Teilnehmer.
Du hast das Recht Deine Einwilligung für eine Veröffentlichung von Bild-, Video-, oder
Tonmaterial von Dir jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, zu löschen.

§ 11 Datenschutz

Der Schutz Deiner persönlichen Daten ist Vollholz „Events“ sehr wichtig. Vollholz „Events“
verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und verwende Deine persönlichen Daten gemäß den
Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit Deiner Kursanmeldung hinterlegst Du persönliche
Informationen/ Daten, die Vollholz „Events“ für die Abwicklung Deiner Kursanmeldung im
erforderlichen Umfang nutzen wird. Deine für die Vertragsabwicklung und Kursbuchung
notwendigen Daten werden, unter Beachtung der schutzwürdigen Belange, bei Vollholz
„Events“ in schriftlicher und elektronischer Form gespeichert und entsprechend der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nach 10 Jahren automatisch gelöscht.
Du hast jederzeit das Recht schriftliche Auskunftsanfragen über Deine gespeicherten Daten zu
stellen. Deine freiwillige Einwilligung für die Erhebung Deiner Daten und die Verarbeitung
Deiner Daten erhält Vollholz „Events“ durch Deine Kursanmeldung und/oder die
Onlineformulare von Vollholz „Events“.